Anwendung der Plattform PagoPA: Erklärung über das Nichtvorhandensein von Hinderungsgründen für die Ausübung des Amtes als EPV

Der einzige Verfahrensverantwortliche (EVW) erklärt, dass keine rechtlichen oder persönlichen Hindernisse bestehen, um eine öffentliche Funktion auszuüben.

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Veröffentlichungsdatum

19.11.2024

Beschreibung

Der einzige Verfahrensverantwortliche (EVW) bestätigt, dass er keine Konflikte oder rechtlichen Probleme hat, die ihn an der Ausübung seiner Aufgabe als Projektverantwortlicher hindern.

Er verspricht, sich an die Regeln zur Korruptionsvermeidung und zum Verhalten von Beamten zu halten.

Außerdem verpflichtet er sich, mögliche Interessenkonflikte oder neue Probleme sofort zu melden.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

19.11.2024

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Zuletzt aktualisiert: 28.07.2025, 15:22 Uhr