Der einzige Verfahrensverantwortliche (EVW) bestätigt, dass er keine Konflikte oder rechtlichen Probleme hat, die ihn an der Ausübung seiner Aufgabe als Projektverantwortlicher hindern.
Er verspricht, sich an die Regeln zur Korruptionsvermeidung und zum Verhalten von Beamten zu halten.
Außerdem verpflichtet er sich, mögliche Interessenkonflikte oder neue Probleme sofort zu melden.