Verordnung zur Umsetzung der Richtlinien für die Gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Hausmüll

Die Verordnung regelt, wann bestimmte ungefährliche Sonderabfälle wie Hausmüll behandelt werden dürfen.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

07.01.2024

Beschreibung

Diese Verordnung erklärt, welche ungefährlichen Sonderabfälle ähnlich wie Hausmüll sind und deshalb genauso entsorgt werden dürfen.

Sie legt fest, wie viel von diesen Abfällen bei Recyclinghöfen oder durch andere Sammelsysteme angenommen werden darf.

Außerdem beschreibt sie, wie Gemeinden und Betriebe Vereinbarungen zur Sammlung auf Privatgrund treffen können und welche Regeln dabei gelten.

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Veröffentlichungsdatum

07.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 09:21 Uhr

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