Vorhaben für Kindertagesstätten und Kindergärten: Erklärung über das Nichtvorhandensein von Hinderungsgründen für die Ausübung des Amtes als EPV

Der einzige Verfahrensverantwortliche (EVW) erklärt, dass keine rechtlichen oder persönlichen Hindernisse bestehen, um eine öffentliche Funktion auszuüben.

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Veröffentlichungsdatum

21.11.2024

Beschreibung

Der einzige Verfahrensverantwortliche (EVW) bestätigt, dass er keine Konflikte oder rechtlichen Probleme hat, die ihn an der Ausübung seiner Aufgabe als Projektverantwortlicher hindern.

Er verspricht, sich an die Regeln zur Korruptionsvermeidung und zum Verhalten von Beamten zu halten.

Außerdem verpflichtet er sich, mögliche Interessenkonflikte oder neue Probleme sofort zu melden.

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Veröffentlichungsdatum

21.11.2024

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Zuletzt aktualisiert: 28.07.2025, 15:22 Uhr

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