Das Haus der Dorfgemeinschaft (Vereinshaus) stellt einen wichtigen Bezugspunkt für die Vereine im Dorf dar und bietet die Möglichkeit für verschiedenste Veranstaltungen.
Das Gebäude umfasst sämtliche Räumlichkeiten wie den großen Turnsaal (mit Bühne), den Eingangsbereich, die Bar, die Küche sowie den Kellerraum.
Mietbedingungen:
Kategorie A): Nutzung mit sozialem, kulturellem, sportlichem, politischem oder gemeinschaftsbildendem Charakter ohne Gewinnabsicht, für die eigentliche lokale Vereinstätigkeit
Kategorie B): Nutzung mit sozialem, kulturellem, sportlichem, politischem oder gemeinschaftsbildendem Charakter ohne Gewinnabsicht, wenn sie über die eigentliche lokale Vereinstätigkeiten hinausgeht
Kategorie C): Andere Nutzungen
Tarifgruppen | Kategorie A) | Kategorie B) | Kategie C) |
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Vereine, Verbände und Organisationen, die ihren Sitz in der Gemeinde haben oder solche, die ihren Sitz in der Provinz Bozen haben und ihre Ortsgruppen- oder Sekti- onstätigkeit in der Gemeinde ausüben | Kein Mietzins | Anwendung der Tarifordnung | Kein Mietzins |
Andere | Anwendung der Tarifordnung | Anwendung der Tarifordnung | Anwendung der Tarifordnung |
Tarifordnung für die Nutzung der Räumlichkeiten im Haus der Dorfgemeinschaft:
a) Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen bis zu einer Dauer von 2 Stunden bis 18.00 Uhr: 25,00 Euro
b) Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen pro Abend/Tag:
- Bar: 50,00 Euro
- Bar + Küche: 100,00 Euro
- Eingang: 100,00 Euro
- Eingang + Bar + Küche: 150,00 Euro
- Turnhalle (inkl. Bühne): 150,00 Euro
- Eingang + Bar + Küche + Turnhalle (inkl. Bühne): 200,00 Euro
c) Für jedem weiteren Tag: 50,00 Euro (Vorbereitung, Reinigung, …)
Heizspesen: werden im Bedarfsfall separat laut Verbrauch verrechnet.
Leistung einer Kaution: diese entspricht der Höhe des theoretischen Konzessionszines laut Tarifordnung und ist abhängig davon zu leisten, ob eine Miete geschuldet ist oder nicht. Die Kaution befreit nicht von der Haftung für eventuelle Schäden, die vom Veranstalter verursacht werden.