Gemeindekommission für Unbewohnbarkeitserklärungen

Gemeindekommission für Unbewohnbarkeitserklärungen der Gemeinde Pfitsch

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Beschreibung

Für die Erklärung der Unbewohnbarkeit eines Gebäudes oder eines Teiles davon - aus Gründen der öffentlichen Gesundheit oder der Sicherheit oder infolge von Naturkatastrophen - ist der Bürgermeister zuständig; diese gilt in jeder Hinsicht und muss dem Gutachten der Gemeindekommission für Unbewohnbarkeitserklärungen entsprechen.

Die Kommission entscheidet für die Ausstellung der Unbewohnbarkeitserklärung anhand der bei der Gemeinde eingereichten Unterlagen oder aufgrund eines am Gebäude durchgeführten Lokalaugenscheines.

Die Maßnahme des Bürgermeisters muss dem Landeshauptmann mitgeteilt werden. Gegen die obengenannte Maßnahme kann innerhalb von 30 Tagen Rekurs an die Landesregierung eingereicht werden; diese kann auch von Amts wegen nach Anhören des zuständigen Dienstes für öffentliche Hygiene und Gesundheit oder der Landesabteilung Hochbau und technischer Dienst innerhalb der Fallfrist von 60 Tagen die Maßnahme annullieren.

Art der Organisation

Kommissionen

Adresse

WIESEN (WIESEN) 110, 39049 PFITSCH

Mitglieder

Thomas Sigmund

Kommissionsmitglied

Geom. Karin Plank

Kommissionsmitglied

Orte

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 21.02.2025, 12:49 Uhr