Gemäß Artikel 38 der Satzung der Gemeinde Pfitsch wird zum Zwecke der Unterstützung der Anliegen der Senioren und Förderung der aktiven Beteiligung an der Gemeindepolitik ein Seniorenbeirat für die Dauer der Amtsperiode eingesetzt.
Der Artikel 2 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates legt fest, dass der Beirat aus drei oder fünf Mitgliedern besteht, wobei wenigstens die Hälfte der Personen älter als 65 Jahre sind und den Wohnsitz in der Gemeinde haben müssen.