Verordnung über die Zwangseintreibung der Einnahmen der Gemeinde

Die Verordnung regelt, wie Gemeinden in Südtirol offene Zahlungen zwangsweise eintreiben dürfen, wenn vorherige Versuche gescheitert sind.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

28.11.2023

Beschreibung

Diese Verordnung erklärt, wie Gemeinden und ihre Einrichtungen Geld eintreiben dürfen, wenn jemand nicht bezahlt hat.

Wenn normale Mahnungen nicht helfen, darf die Gemeinde die Südtiroler Einzugsdienste AG beauftragen, das Geld zwangsweise einzutreiben.

Es wird auch erklärt, wie man zahlen kann, was passiert bei Ratenzahlungen oder wenn jemand zu viel bezahlt hat.

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Veröffentlichungsdatum

28.11.2023

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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 09:28 Uhr

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