Verordnung über die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe

Die Gemeinde Pfitsch regelt mit dieser Verordnung die Einführung und Anwendung der Ortstaxe für Übernachtungen.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2025

Beschreibung

Die Gemeinde Pfitsch hat beschlossen, dass alle Gäste, die in Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen übernachten, eine Ortstaxe zahlen müssen.

Die Höhe der Abgabe hängt von der Unterkunftskategorie ab und beträgt zwischen 1,50 € und 2,50 € pro Nacht und Person.

Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für Kinder unter 14 Jahren oder Menschen, die aus beruflichen oder sozialen Gründen übernachten; die Einnahmen werden für gemeindenahe Zwecke verwendet.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2025

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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 09:08 Uhr

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