Der Gemeindesekretär übernimmt leitende Verwaltungsfunktionen und gewährleistet die Rechtmäßigkeit, Unparteilichkeit und Korrektheit des Verwaltungshandelns der Gemeinde.
Er koordiniert die Tätigkeit der Gemeindeverwaltung, unterstützt die politischen Gremien bei der Festlegung und Umsetzung ihrer Leitlinien und überwacht die Ausarbeitung und Rechtmäßigkeit der Verwaltungsakte.