Monatsgebühr für die Kindergärten

Der Kostenbeitrag für die Mahlzeiten in den Landeskindergärten im verpflichtenden Kindergartenjahr wird...

Veröffentlichungsdatum:

01.09.2025

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Beschreibung

Der Kostenbeitrag für die Mahlzeiten in den Landeskindergärten im verpflichtenden Kindergartenjahr wird wie folgt festgesetzt:

  • Monatsgebühr von 52,80 € zuzüglich MwSt. für die in der Gemeinde Pfitsch ansässigen Kinder;
  • Monatsgebühr von 76,92 € zuzüglich MwSt. für die nicht in der Gemeinde Pfitsch ansässigen Kinder.

Die Monatsgebühr für die nicht verpflichtenden Kindergartenjahre in den Landeskindergärten wird wie folgt festgesetzt:

  • 55,00 € für die in der Gemeinde Pfitsch ansässigen Kinder;
  • 80,00 € für die nicht in der Gemeinde Pfitsch ansässigen Kinder.

Die Eltern, deren Kinder im Landeskindergarten eingeschrieben sind und denselben besuchen, müssen die monatliche Gebühr unabhängig vom Einkommen bezahlen; für jedes weitere eingeschriebene Kind einer Familie wird eine Reduzierung von 50 % gewährt.

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Zuletzt aktualisiert: 03.09.2025, 15:08 Uhr

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