Das Amt ist für die Erstellung von Haushaltsvoranschlägen und Jahresabschlüssen sowie für die finanzielle und vermögensrechtliche Verwaltung der Einrichtung verantwortlich und gewährleistet die Kontrolle und Transparenz öffentlicher Mittel.
Es verwaltet die Buchhaltung und das Haushaltswesen und betreut auch die Verwaltung der Ortsteile durch getrennte Verwaltungen von Gütern mit bürgerlicher Nutzung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.